top of page

Urteilen, Bewerten, Erkennen

Was Recht, Pädagogik und das Yogasutra über das Unterscheidungsvermögen zu sagen haben


Wer unterrichtet, urteilt. Wer beurteilt, bewertet – oder doch nicht? Und was hat das alles mit dem Yogasutra zu tun?

Diese Fragen klingen zunächst nach trockener Fachsemantik. Aber je länger man sie betrachtet, desto mehr zeigen sie, dass hinter den Wörtern ein grundsätzlicher Unterschied in der Haltung steckt – eine Unterscheidung, die im Yoga seit Jahrhunderten kultiviert wird.

 

1. Die juristische Intuition: Das Urteil als Abschluss

Die meisten Menschen denken beim Wort Urteil sofort an den Gerichtssaal. Zu Recht: Im Rechtswesen ist das Urteil der finale, verbindliche Akt. Das Gericht hat Fakten gesammelt, Argumente gehört, Argumente abgewogen – und spricht am Ende das Urteil. Es ist abschließend, öffentlich und konsequenzenreich.

Die Etymologie bestätigt diese Intuition: ur-teilen bedeutet ursprünglich, etwas in seine Teile zu zerlegen, es zu durchdringen und zu ergründen. Das Urteil ist das Ergebnis dieses Prozesses – das finale Herausschälen einer Wahrheit aus einem Sachverhalt.

Was dabei oft übersehen wird: Ein gutes richterliches Urteil setzt Unparteilichkeit voraus. Der Richter oder die Richterin darf nicht anhaften – nicht am ersten Eindruck, nicht an Sympathie, nicht an einer vorgefassten Meinung. Das Urteil ist nur dann gerecht, wenn es aus einem Zustand des klaren, unvoreingenommenen Sehens entsteht.

 

2. Die pädagogische Unterscheidung: Beurteilen ≠ Bewerten

In der Pädagogik hat sich eine feine, aber wichtige Unterscheidung etabliert, die der Alltagsintuition zunächst widerspricht:

 

Beurteilen

Das differenzierte Einschätzen eines Sachverhals anhand beobachtbarer Kriterien.

Es beschreibt Stärken und Entwicklungsfelder - ohne zwingend eine Note zu vergeben.

Beispiel: "Die Haltung ist stabil, aber der Atem ist noch nicht mit der Bewegung verbunden."

 

Bewerten

Dei Zuordnung eines Wertes, einer Note oder Einstufung zu dem, was beurteilt wurde. Bewerten setzt Beurteilen voraus und schließt es ab. Es ist normativ und entscheidungsorientiert.

Beispiel: "Die Lehrprobe erfüllt 14 von 20 Kriterien - Einstufung: solide (70%)

 

Beurteilen kann also allein stehen – zum Beispiel als Feedback im Unterricht, das Lernprozesse begleitet, ohne Konsequenzen zu ziehen. Bewerten ohne vorherige Beurteilung ist dagegen methodisch unzulässig: Eine Note, die nicht auf beobachtbaren Kriterien basiert, ist keine Bewertung – sie ist eine Meinung.

Für die Yogalehrerausbildung bedeutet das: Wenn wir Teilnehmende in den Lehrproben begleiten, beurteilen wir zunächst. Erst wenn Prüfungssituationen es erfordern, bewerten wir – und dann auf der Grundlage transparenter Maßstäbe.

 

3. Der yogaphilosophische Blick: Viveka als Wurzel

Das Yogasūtra kennt keinen Begriff für Bewertung im pädagogischen Sinne. Aber es kennt etwas Tieferes: viveka (विवेक) – das Unterscheidungsvermögen, die Fähigkeit des klaren Erkennens.

Etymologisch setzt sich viveka zusammen aus vi (auseinander, trennend) und veka (von der Wurzel vic, sehen, prüfen, sichten). Viveka ist das Vermögen, Dinge in ihrer Eigenheit zu sehen, ohne sie sofort durch eigene Projektionen zu überlagern. Es ist das yogische Äquivalent zum guten Beurteilen: sachlich, durchdringend, ohne Anhaftung.

 

Viveka – YS II.26

Patañjali nennt viveka (das Aufleuchten des Unterscheidungsvermögens) als das zentrale Mittel zur Überwindung von avidya, der Nichterkenntnis. Wer klar sieht, wie die Dinge wirklich sind, leidet weniger unter falschen Zuschreibungen und Urteilen.

 

Doch das Yogasutra geht noch einen Schritt weiter. Während Pädagogik und Rechtswesen das Ziel haben, ein Urteil zu fällen, zielt die Yogaphilosophie darauf, über das Urteilen hinauszukommen. Das Gegenteil von viveka ist vikalpa - das fehlerhafte Konstruieren von Wirklichkeit, das Projizieren eigener Bilder auf das, was wir sehen.

Vairagya, die Nichtanhaftung, ergänzt viveka: Nicht nur klar sehen, sondern das Gesehene loslassen – ohne Wertung festzuhalten, ohne das Urteil zur Identität werden zu lassen. Ein guter Richter urteilt – und ist danach frei. Ein guter Yogalehrer beurteilt – und bleibt offen.

 

4. Drei Kontexte, ein Kern

Was verbindet die drei Perspektiven?

 

Kontext

Prozess

Ziel

Voraussetzung

Rechtswesen

Fakten prüfen, abwägen

Verbindliches Urteil

Unparteilichkeit

Pädagogik

Beurteilen → Bewerten

Lernentwicklung / Note

Transparente Maßstäbe

Yogaphilosophie

Viveka kultivieren

Über das Urteilen hinaus

Vairāgya – Nichtanhaftung

 

Allen drei gemeinsam ist die Anforderung an die Person, die urteilt oder beurteilt: Sie muss in der Lage sein, das, was sie sieht, von dem zu trennen, was sie erwartet, hofft oder fürchtet. Das ist keine Kleinigkeit. Es ist eine Übung – und im Yogaverständnis eine lebenslange.

 

5. Was das für das Unterrichten bedeutet

Wer Yoga unterrichtet, ist täglich in einer Beurteilungssituation. Wir sehen eine Haltung, einen Atemrhythmus, einen Ausdruck. Wir schätzen ein. Wir entscheiden, was wir zurückspiegeln.

Die Frage ist: Sehen wir wirklich – oder projizieren wir? Beurteilen wir aus viveka heraus, oder aus vikalpa?

Pädagogisches Beurteilen im Sinne der Yogaphilosophie wäre dann: das Beobachten ohne sofortiges Werten, das Beschreiben ohne Abwertung, das Benennen von Entwicklungsfeldern ohne Fixierung auf einen Mangel.

Viveka als pädagogische Haltung: Das wäre vielleicht die schönste Verbindung, die diese drei so unterschiedlichen Kontexte miteinander teilen.

 

Ulrike Stemmeler-Brückner · die-yogaschule.de

 
 
 

Kommentare


  • Instagram
bottom of page